PRESSEMITTEILUNG 51/2018

Nürnberg, den 19.12.18

Eschentriebsterben gefährdet die Verkehrssicherheit: umfangreiche Rodungen im Lkr. Nürnberger Land entlang der Staatsstraßen 2162, 2236 und 2404.

Das Staatliche Bauamt Nürnberg wird ab Ende Dezember im Verlauf von drei Staatsstraßen vom Eschentriebsterben betroffene Bäume im straßennahen Seitenraum roden. Betroffen sind Abschnitte an der St2162 ab dem Kreisverkehr Hohenstadt bis nach Neuhaus, an der St2236 von der Anschlussstelle zur B14 bei Happurg bis zur Autobahnanschlussstelle A6 hinter Alfeld und die Abschnitte an der St2404 zwischen Altensittenbach und Hormersdorf. Zur Durchführung der Rodungen werden auch vorrübergehende Vollsperrungen von bis zu zwei Wochen erforderlich und örtliche Umleitungen eingerichtet. Die betroffenen Gemeinden werden entsprechend vorab informiert. Der öffentliche Nahverkehr ist nicht betroffen.

Im Rahmen der Streckenkontrollen ist im Landkreis Nürnberger Land verstärkt das so genannte Eschentriebsterben festgestellt worden. Hierbei handelt es sich um eine Pilzinfektion an Eschen. Beginnend mit dem Vertrocknen der Triebspitzen, was entlang der drei Staatsstraßen beobachtet werden kann, führt dies mittelfristig zu einem Absterben des gesamten Baumes. Die Standsicherheit der befallenen Bäume nimmt im Krankheitsverlauf zunehmend ab und es besteht die Gefahr des Umstürzens dieser Bäume. Befallene Bäume im Straßenseitenraum müssen daher zwingend gerodet werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Die Rodung ist mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Nürnberg Land abgestimmt.

Auf Grund der teils schwierigen Lage werden für die Rodungen abschnittsweise halbseitige Sperrungen, in Teilbereichen auch Vollsperrungen einzelner Abschnitte, erforderlich sein.

Mit der Ausführung wird noch im Dezember an der St2236 begonnen, an der St2162 sollen die Rodungen dann ab 2. Januar und im direkten Anschluss auch an der St 2404 erfolgen. Für den Zeitraum Weihnachten bis Neujahr werden die Arbeiten ausgesetzt und auf Sperrungen verzichtet. Der öffentliche Nahverkehr ist von den Sperrungen nicht betroffen.

Wir bitten die Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die damit einhergehenden Beeinträchtigungen.

Nürnberg, 19. Dezember 2018

Herausgeber:   Staatliches Bauamt Nürnberg,
   Andreas Eisgruber – Leiter Straßenbau