PRESSEMITTEILUNG 45/2021

Nürnberg, den 12.10.21

Verkehrssicherungspflicht bei Privatbäumen an öffentlichen Straßen

In weiten Teilen unserer Natur ist eine Abnahme der Vitalität von Bäumen bis hin zum Absterben wenig klimaresistenter Baumarten festzustellen. Am Staatlichen Bauamt Nürnberg wird dies vor allem bei der jährlich stattfindenden Baumschau an Staats-, Bundes- und den Fürther Kreisstraßen sehr deutlich. Hier ist in den letzten Jahren ein signifikanter Anstieg geschädigter Bäume im Straßenbereich festzustellen. Und ein Ende ist nicht in Sicht.

Doch wer ist für die Beseitigung möglicher verkehrsgefährdender Bäume verantwortlich?   

Obwohl sämtliche Straßenabschnitte in Verwaltung des Staatlichen Bauamts regelmäßig auf verkehrsgefährdende Bäume kontrolliert werden, erstreckt sich die Verkehrssicherungspflicht eines Straßenbaulastträgers grundsätzlich nicht auf Bäume angrenzender Grundstücke. Vielmehr bleibt für diese Bäume regelmäßig der jeweilige Grundstückseigentümer verantwortlich.

Das Staatliche Bauamt Nürnberg möchte daher auf diesem Wege nochmals an alle Baum- und Waldbesitzer appellieren, ihre Baumbestände in Straßennähe auf Schädigungen zu kontrollieren, vor Beginn des Winters, abgestorbene Bäume und Totholz zu entfernen und ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen.

Somit wird sichergestellt, dass von ihren Grundstücken keine Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ausgehen. Schließlich haften Sie auch bei entstandenen Schäden in Zusammenhang mit ihren Liegenschaften.

Bleibt noch der eindringliche Hinweis auf eine verkehrsrechtliche Absicherung bei Fällungen im unmittelbaren Straßenseitenraum. Fragen hierzu beantwortet ihnen gerne die jeweilige Straßenmeisterei in ihrem Landkreis.

Nürnberg, 12.10.2021

Herausgeber:

Staatliches Bauamt Nürnberg,
Andreas Eisgruber, Behördenleiter