PRESSEMITTEILUNG 48/2021
Nürnberg, den 30.11.21Geschwindigkeitsbeschränkung auf der B 8 bei Langenzenn
Nach der Sanierung der Mittelpfeiler zweier Überführungen über die B 8 südlich Langenzenn muss die Geschwindigkeitsbeschränkung bis zur Sanierung der Fahrbahn im Jahr 2022 aufrecht erhalten bleiben
Uns erreichen zahlreiche Anfragen, wegen der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h südlich Langenzenn, obwohl keine Bautätigkeit mehr zu erkennen ist.
Von Mitte Juli bis Mitte September 2021 wurden im Auftrag des Staatlichen Bauamtes Nürnberg zwei Mittelpfeiler von Überführungsbauwerken saniert. Dies erfolgte im Vorgriff auf die ab 2022 geplante Fahrbahnsanierung um eine gegenseitige Beeinträchtigung dieser Baustellen zu vermeiden.
Nach Abschluss dieser Arbeiten konnten am Mittelpfeiler nicht mehr die bestehenden und heute nicht mehr den aktuellen Standards entsprechenden Schutzplanken im Mittelstreifen montiert, sondern die Lücke nur noch provisorisch durch Betongleitwände geschlossen werden. In der Folge musste im Bauwerksbereich die zulässige Geschwindigkeit zum Schutz der von der Fahrbahn abkommender Fahrzeuge auf 80 km/h beschränkt werden.
Ab etwa Mitte 2022 ist die Generalsanierung der Fahrbahnen mit Verbreiterung des Mittelstreifens vorgesehen. Dabei wird auch die die Schutzeinrichtung auf dem Mittelstreifen durchgehend auf einen modernen Standard gebracht. Dadurch kann nach Abschluss dieser Sanierung die durch das Provisorium bedingte Beschränkung auf 80 km/h aufgehoben werden.
Wir bitten um Verständnis, dass bis dahin zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer diese Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h aufrechterhalten werden muss.
Nürnberg, 30.11.2021
Herausgeber:
Staatliches Bauamt Nürnberg,
Andreas Eisgruber, Behördenleiter