PRESSEMITTEILUNG 34/2022
Nürnberg, den 15.09.22Baumkontrolle ist Pflicht
Private Baumeigentümerinnen und -eigentümer haften für die Verkehrssicherheit ihrer Bäume!
Damit von einem Baum keine Gefahr für Dritte ausgeht, sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer gefordert, ihre Bäume regelmäßig eigenständig auf Schädigungen zu kontrollieren. Rindenschäden, Faulstellen oder Pilzfruchtkörper sind auch von Laien meist gut zu erkennen und erfordern Handlungsbedarf. Insbesondere Privatbäume an öffentlichen Straßen sind von ihren Eigentümerinnen und Eigentümern regelmäßig auf vorhandene Schädigungen zu überprüfen. Wer seine Pflicht vernachlässigt haftet sonst unter Umständen im Schadensfall.
Das Staatliche Bauamt Nürnberg kontrolliert daher regelmäßig sämtliche Abschnitte an Staats-, Bundes- und den Fürther Kreisstraßen in seiner Verwaltung auf verkehrsgefährdende Bäume. Dabei werden auch Bäume auf Privatflächen kontrolliert, von denen Gefahren für den Straßenverkehr ausgehen können.
Dennoch erstreckt sich die Verkehrssicherungspflicht eines Straßenbaulastträgers grundsätzlich nicht auf Bäume angrenzender Grundstücke. Vielmehr bleiben für diese Bäume regelmäßig die jeweiligen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer verantwortlich.
Das Staatliche Bauamt Nürnberg möchte daher auf diesem Wege seinen alljährlichen Appell an alle Baum- und Waldbesitzer/-innen richten, ihre Baumbestände in Straßennähe auf Schädigungen zu kontrollieren, vor Beginn des Winters, abgestorbene Bäume und Totholz zu entfernen und ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen.
Somit wird sichergestellt, dass von ihren Grundstücken keine Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ausgehen.
Zu Fragen hinsichtlich einer verkehrsrechtlichen Absicherung bei Arbeiten im unmittelbaren Straßenseitenraum berät Sie gerne die jeweilige Straßenmeisterei in ihrem Landkreis.
Nürnberg, 15.09.2022
Herausgeber:
Staatliches Bauamt Nürnberg,
Andreas Eisgruber, Behördenleiter