PRESSEMITTEILUNG 33/2024
Nürnberg, den 04.10.24Bundesstraße B466: Sanierung der Fahrbahndecke im Bereich der Anschlussstelle Schwabach - West (BAB 6) unter halbseitiger Sperrungen der B466 von 07.10.2024 bis Anfang November 2024.
Die Fahrbahnoberfläche der B466 im Bereich der BAB Anschlussstelle Schwabach-West ist schadhaft und muss saniert werden. Dies erfolgt in einer Gemeinschaftsmaßnahme zwischen der Gemeinde Kammerstein, dem Staatliche Bauamt Nürnberg und der Autobahn GmbH des Bundes. Zusätzlich werden noch die Querungsstellen für den vorhandenen Geh- und Radweg barrierefrei ausgebaut und mit neuer Lichtsignaltechnik ausgestattet.
Die Arbeiten erfolgen unter Teilsperrung der B466. Mittels Einbahnregelung werden einzelne Verkehrsbeziehungen gesperrt, um ein ausreichend großes Baufeld für die Sanierungsarbeiten zu erhalten. Für die jeweils gesperrten Verkehrsbeziehungen werden beschilderte Umleitungen eingerichtet. Die Autobahn GmbH nutzt Teilsperrungen der B466 um Sanierungsarbeiten an den Rampen der Anschlussstelle Schwabach-West durchzuführen.
Alle erforderlichen Arbeiten sollen im Zeitraum vom 07.10. bis zum 02.11.2024 (KW41 - 44) in acht verschiedenen Abschnitten und mit unterschiedlichen Sperrungen der B466, der Autobahn-Rampen und der Zufahrt zum Autohof ausgeführt werden.
Die Arbeiten sind witterungsabhängig. Aktuell sind nachfolgende Bauphasen geplant:
Bauphase 1 u. 2, punktueller Vollausbau B466 u. Nordrampe, Zeitraum KW41/2024:
o B466 mit Einbahnstraßen-Regelung (Fahrtrichtung Kammerstein-Schwabach frei und Fahrtrichtung Schwabach-Kammerstein mit Umleitung über St2239, wie 2023 praktiziert)
o A6 AS SC-West-Nordrampe frei mit Ausnahme der Rechtsabbieger nach Kammerstein
o A6 AS SC-West-Südrampe frei
o Zufahrt Autohof frei
Bauphase 3, punktueller Vollausbau B466 u. Südrampe, Zeitraum KW42/2024:
o B466 mit Einbahnstraßen-Regelung (wie in o.g. Abschnitten 1 u.2 beschrieben)
o A6 AS SC-West-Nordrampe frei
o A6 AS SC-West-Südrampe Vollsperrung (Umleitung über Stadt Schwabach)
o Zufahrt Autohof frei
Bauphase 4.1 + 4.2, punktueller Vollausbau Zufahrt Autohof, Zeitraum KW42 - 43/2024:
o B466 in beiden Fahrtrichtungen frei
o A6 AS SC-West-Nordrampe frei
o A6 AS SC-West-Südrampe frei
o Zufahrt Autohof halbseitig frei (Zu- und Ausfahrt über mobile Lichtsignalanlagen)
Bauphase 5, Deckenbau Westspur B466 Zeitraum KW43 - 44/2024:
o B466 mit Einbahnstraßen-Regelung (wie in o.g. Abschnitten 1 u.2 beschrieben)
o A6 AS SC-West-Nordrampe Vollsperrung (Umleitung über AS Schwabach-Süd)
o A6 AS SC-West-Südrampe frei
o Zufahrt Autohof frei
Bauphase 6.1 + 6.2, Deckenbau Ostspur B466 Zeitraum KW45 - 46/2024:
o B466 mit Einbahnstraßen-Regelung (wie in o.g. Abschnitten 1 u.2 beschrieben)
o A6 AS SC-West-Nordrampe frei mit Ausnahme der Rechtsabbieger nach Kammerstein
o A6 AS SC-West-Südrampe (im Abschnitt 6.1 frei u. im Abschnitt 6.2 Vollsperrung)
o Zufahrt Autohof wechselseitig frei mit LSA-Steuerung
Der Geh-/Radweg entlang der B466 ist für Radfahrer und Fußgänger jederzeit frei.
Das Staatliche Bauamt Nürnberg bittet alle Verkehrsteilnehmer und insbesondere die Anlieger um Verständnis für die mit der Baustelle einhergehenden Beeinträchtigungen und um Vorsicht im Baustellenbereich.
Nürnberg, 03. Oktober 2024
Herausgeber:
Staatliches Bauamt Nürnberg,
Andreas von Dobschütz, stellvertretender Fachbereichsleiter