PRESSEMITTEILUNG 02/2025

Nürnberg, den 06.03.25

Beschränkungen auf der Staatsstraßenbrücke über den Main-Donau-Kanal bei Erlangen / Dechsendorf

  • Sperrung für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht. 
  • Ausnahmegenehmigung für Schul- und Linienbusse 
  • Reduzierung von vier auf zwei Fahrspuren 
  • Nutzung für den Fuß- und Radverkehr weiterhin möglich. 
  • Die Beschränkung muss bis zum Abschluss des geplanten Ersatzneubaus der Brücke aufrechterhalten werden.  
  • Baubeginn für die neue Brücke voraussichtlich 2026

Aktuelle Entwicklung 
Das Staatliche Bauamt Nürnberg beschränkt ab Mitte März die Überfahrt der Main-Donau-Kanalbrücke im Zuge der St 2240 zwischen Erlangen und Dechsendorf. Fahrzeuge mit mehr als 7,5 to zulässiges Gesamtgewicht dürfen die Brücke nicht mehr befahren und werden über das städtische Straßennetz umgeleitet. Schul- und Linienbusse dürfen die Brücke mit einer Ausnahmegenehmigung weiter passieren. 
Darüber hinaus werden die vier Fahrstreifen auf zwei Fahrstreifen reduziert um so die Last des Verkehrs für das Brückenbauwerk zu reduzieren. Der Fuß- und Radverkehr kann wie bisher die Brücke nutzen. 
Ein Fachbüro hat im Auftrag des Staatlichen Bauamtes Nürnberg – unter Ausnutzung der heutigen Möglichkeiten und Erkenntnisse – die Brücke erneut statisch überprüft. Im Ergebnis hat sich gezeigt, dass das Bauwerk nicht mehr in der Lage ist, den vollständigen Verkehr aufzunehmen und daher beschränkt werden muss. Begleitet wird diese Beschränkung von einem intensiven Monitoringprogramm um das Tragverhalten der Brücke beobachten zu können. 

Verkehrsbedeutung 
Der Streckenzug ist vor allem eine Hauptroute für Ein- und Auspendelnden in die westlichen Stadtteile Erlangens und darüber hinaus in den westlichen Landkreis Erlangen-Höchstadt. Ferner dient er als einer der Zubringer zu den Autobahnen A 3 und A 73 mit der er über die Anschlussstellen Erlangen-West und Erlangen-Nord verknüpft ist.  
Die Brücke wird täglich durchschnittlich von rund 14.000 Fahrzeugen pro Tag befahren. Nur ein ganz geringer Anteil sind Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 to. 

Auswirkungen auf den Staatsstraßenverkehr 
Für über 95% des Verkehrs bedeutet diese Beschränkung keine oder – wegen der Fahrstreifenreduktion – nur eine geringe Verkehrseinschränkung. PKW und Motorräder dürfen die Brücke weiter nutzen. Die meisten Handwerksbetriebe, Gewerbetreibende oder Lieferdienste, die überwiegend Lieferfahrzeuge oder leichte Lkw (bis 7,5 to) nutzen, sind somit ebenfalls kaum betroffen. 
Der Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen muss ab Mitte März über die ca. 1,5 km weiter südlich gelegene Kanalquerung „Kosbacher Damm“ geleitet werden. Die Umleitung erfolgt über Am Europakanal, den Kosbacher Damm und die Möhrendorfer Straße. Die Möhrendorfer Straße wird auf 30 km/h beschränkt, um die Auswirkungen für die Anwohner möglichst zu minimieren. 
Diese Beschränkungen bleiben aus heutiger Sicht bis zur Fertigstellung der neuen Brücke bestehen. 

Hintergrund 
Die bestehende Kanalbrücke wurde 1968 errichtet. Dabei wurde ein sprödbruchgefährdeter Stahl verwendet, bei dem die Gefahr des plötzlichen Versagens einzelner oder aller Spannglieder ohne Vorankündigung durch Risse oder sichtbare Verformungen besteht. 
Die Tragfähigkeit des Bauwerkes wurde Mitte der 2000er unter den seinerzeit geltenden Richtlinien nachgerechnet und beschlossen, das Bauwerk zu erneuern. Um das bestehende Bauwerk bis zu einem Neubau weiter benutzen zu können, wurde und wird das Bauwerk jährlich – üblich ist ein Rhythmus von 6 bzw. 3 Jahren – geprüft um Schäden frühzeitig feststellen zu können. 
Daran schlossen sich unverzüglich die nötigen umwelt- und baugrundbezogenen Untersuchungen, an um in eine Variantendiskussion für den Ersatzneubau einsteigen zu können. Dabei wurden die Erneuerung an Ort und Stelle und verschiedene Tragwerksmodelle untersucht. Eingeflossen sind dabei auch die Interessen der Bundeswasserstraßenverwaltung nach Anprallsicherheit und Erhöhung der Durchfahrtshöhe sowie Planungsabsichten der Stadt Erlangen nach Verbesserung der Fuß- und Radwege sowie der Verknüpfung mit dem Straßennetz in städtischer Baulast. Die gewählte Variante sieht nun den Neubau einer Brücke südlich der bestehenden vor, so können die Verkehrseinschränkungen auf ein Mindestmaß reduziert werden. Ein Ersatzneubau an Ort und Stelle hätte eine mindestens zweijährige Vollsperre bedeutet. 
Auf dieser Basis wurden die Planfeststellungsunterlagen aufgestellt und bei der Regierung von Mittelfranken 2022 die Einleitung des zugehörigen Verfahrens beantragt um Baurecht für den Neubau zu erlangen. 

Ausblick 
Aktuell läuft das Planfeststellungsverfahren um Baurecht zu erlangen. Es wird mit einem Planfeststellungsbeschluss im Lauf des Jahres 2025 gerechnet. Parallel hierzu wird derzeit die Ausführungsplanung aufgestellt, um unmittelbar nach Vorlage des Baurechts die Ausschreibung des Neubaus starten zu können. Wir rechnen heute mit einem Baubeginn im Frühjahr 2026 und einer Bauzeit von rund 3 bis 4 Jahren. Voraussichtlich 2029 würde dann eine neue Brücke mit einer auf beiden Seiten des Kanals angepasster Staatsstraße zur Verfügung stehen. Die bestehende, ab jetzt in ihrer Nutzung beschränkte Brücke, wird im Anschluss abgebrochen. 

 

Nürnberg, 06. März 2025 

Herausgeber: Staatliches Bauamt Nürnberg, 
Andreas Eisgruber, Behördenleiter