PRESSEMITTEILUNG 02/2026
Nürnberg, den 09.02.26Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Staatsstraße 2240 Winn - Altdorf
Der Planfeststellungsbeschluss für den bestandsorientierten Ausbau der Staatsstraße 2240 zwischen Winn und Altdorf wurde am 28.01.2026 erlassen. Damit ist die Grundlage für die Umsetzung eines wichtigen Infrastrukturprojekts für den Landkreis und die Region geschaffen. "Mit dem Planfeststellungsbeschluss ist ein wichtiger Meilenstein für die Verkehrssicherheit in der Region erreicht. Besonders der Ausbau der Staatsstraße, der neue Rad- und Gehweg sowie die Verbesserungen der Straßenentwässerung für den Trinkwasserschutz sind von großem Nutzen", so der Behördenleiter Herr Eisgruber.
Projektziele
Der richtlinienkonforme Ausbau des Abschnitts erhöht die Verkehrssicherheit. Gleichzeitig erfolgt durch den Neubau eines Geh- und Radweges ein wichtiger Lückenschluss im Radwegenetz verbunden mit einer erheblichen Steigerung der Attraktivität und Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger. Aufgrund der Neukonzeption der Straßenentwässerung nach dem Stand der Technik wird zudem der Trinkwasserschutz im angrenzenden Wasserschutzgebiet nachhaltig verbessert.
Die Staatsstraße 2240 wird auf einer Länge von rund 3,9 km von Winn und bis zur Einmündung des Gewerbeparks „Im Erlet“ bei Altdorf inklusive der Knotenpunkte bestandsorientiert ausgebaut. Ergänzend entsteht östlich parallel zur Staatsstraße ein
neuer straßenbegleitender Geh und Radweg, die Straßenentwässerung wird innerhalb des Wasserschutzgebiets neu geordnet, der Pendlerparkplatz verlegt und vergrößert sowie das Brückenbauwerk der A 6 über die Staatsstraße 2240 im Bereich der Anschlussstelle Altdorf/Leinburg erneuert.
Nächste Schritte
Der Planfeststellungsbeschluss selbst wird voraussichtlich vom 24.02. bis 29.03.2026 öffentlich ausgelegt und kann in diesem Zeitraum im Internetauftritt der Regierung von Mittelfranken (www.regierung.mittelfranken.bayern.de) unter „Service“ > „Planfeststellung“ > „Planfeststellungsbeschlüsse“ eingesehen werden. Es bleibt abzuwarten, ob gegen den Beschluss Rechtsmittel eingelegt werden. Ist dies nicht der Fall, wird der Beschluss unanfechtbar und es liegt Baurecht vor. Anschließend erfolgen die Ausführungsplanung sowie die Bauvorbereitung. Diese Schritte erfordern umfangreiche Abstimmungen mit den beteiligten Stellen, unter anderem mit der Autobahn GmbH des Bundes. Aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Vorhabens erscheint – die Finanzierung vorausgesetzt - aus heutiger Sicht ein Baubeginn ab 2028 möglich.
Über den weiteren Fortgang des Projekts wird in weiteren Pressemitteilungen informiert.
Nürnberg, 09. Februar 2026
Herausgeber: Staatliches Bauamt Nürnberg,
Andreas Eisgruber, Behördenleiter
Rückfragen: Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Oeffentlichkeitsarbeit@stban.bayern.de
